Suspendierung der EU-Mitgliedschaft

Die Suspendierung der EU-Mitgliedschaft ist ein Verfahren der Europäischen Union (EU), mit dem eine Verletzung der Grundwerte der Europäischen Union nach Art. 2 EU-Vertrag durch einen Mitgliedstaat sanktioniert werden kann. Grundlage dafür ist Art. 7 EU-Vertrag. Diese Bestimmung wurde ursprünglich durch den Vertrag von Amsterdam eingefügt.


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